Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1. Der Gastaufnahmevertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten ist der Gästebeitrag der Juister Kurverwaltung.
3.4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung für Vorabbuchungen beträgt 30% und ist bei Buchung zahlbar. Die Restzahlung in Höhe von 70% ist fällig bei Anreise. Endabrechnungen des Hotels sind bei Abreise sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.
3.7. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES HOTELS (NO SHOW)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann (Optionsbuchung), ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
4.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt ist eine Stornierung kostenfrei, bis 2 Wochen vor Reiseantritt berechnen wir 50% und danach 90% im Falle einer Nicht-Weitervermietung. Bei Nichtanreise und vorzeitiger Abreise werden 100% berechnet. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseausfall und –rücktrittsversicherung.

5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• Unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
5.2. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Das Hotel behält sich vor, dem Kunden ohne Aufpreis ein höherwertiges Zimmer zur Verfügung zu stellen ohne dass daraus ein Anspruch für diese oder zukünftige Buchungen entsteht.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4. Alle Zimmer & Suiten sind Nichtraucherbereich. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt 250 Euro Reinigungskosten zu berechnen. Davon unberührt sind etwaige Zusatzkosten durch Nichtvermietbarkeit.

7. HAFTUNG
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden im gesetzlichen Rahmen. Weitergehende Schadensersatzan-sprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung.
7.4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Wunsch gegen Entgelt nachgesandt.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstandstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Norden. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Norden.
8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des EU/UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.